Öffentliches Recht · Definition

Plebiszit

Art. 20 Abs. 2 S. 2 GGArt. 29 GG

Eine Volksabstimmung oder ein Volksentscheid über eine Sachfrage.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Direkte DemokratieVolksbefragungRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationskette
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen