Öffentliches Recht · Definition

Volksbefragung

Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG

Unverbindliche Ermittlung des Volkswillens zu einer politischen Sachfrage, die mangels ausdrücklicher Verankerung im GG auf Bundesebene grundsätzlich unzulässig ist.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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