Öffentliches Recht · Definition
Volksbefragung
Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
Unverbindliche Ermittlung des Volkswillens zu einer politischen Sachfrage, die mangels ausdrücklicher Verankerung im GG auf Bundesebene grundsätzlich unzulässig ist.
Öffentliches Recht · Definition
Unverbindliche Ermittlung des Volkswillens zu einer politischen Sachfrage, die mangels ausdrücklicher Verankerung im GG auf Bundesebene grundsätzlich unzulässig ist.