Öffentliches Recht · Definition

Streitbare (wehrhafte) Demokratie

Art. 9 Abs. 2 GGArt. 18 GGArt. 21 Abs. 2 GGArt. 79 Abs. 3 GG

Verfassungsprinzip, das dem Staat Mittel an die Hand gibt, um sich gegen Gegner zur Wehr zu setzen, welche die demokratische Ordnung beseitigen wollen.

Verwandte Begriffe

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