Öffentliches Recht · Definition
Streitbare (wehrhafte) Demokratie
Art. 9 Abs. 2 GGArt. 18 GGArt. 21 Abs. 2 GGArt. 79 Abs. 3 GG
Verfassungsprinzip, das dem Staat Mittel an die Hand gibt, um sich gegen Gegner zur Wehr zu setzen, welche die demokratische Ordnung beseitigen wollen.