Öffentliches Recht · Definition

Wesentlichkeitstheorie

Art. 20 Abs. 3 GG

Präzisierung des Vorbehalts des Gesetzes, wonach der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen – insbesondere im grundrechtsrelevanten Bereich – selbst treffen muss.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Vorbehalt des GesetzesZählwertgleichheitErfolgswertgleichheitFünf-Prozent-HürdeÜberhangmandatAusgleichsmandat
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