Öffentliches Recht · Definition
Überhangmandat
§ 6 Abs. 4 S. 2 BWahlG
Mandat, das entsteht, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.
Öffentliches Recht · Definition
Mandat, das entsteht, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.