BVerfG · Öffentliches Recht
Kalkar
2 BvL 8/77 · 1978-08-08
Leitsätze
Im Bereich der grundrechtsrelevanten Risikotechnologien hat der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen; technische Detailregelungen können der Exekutive überlassen werden.
Wesentlichkeitstheorie: 'Wesentlich' ist eine Entscheidung dann, wenn sie für die Verwirklichung der Grundrechte erheblich oder mit besonderer Eingriffsintensität verbunden ist.
Sachverhalt
Beim Bau des Schnellen Brüters Kalkar wurden Genehmigungen erteilt, deren Grundlage (Atomgesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde. Streitig: Welches Maß an gesetzlicher Bestimmtheit verlangt das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip?