BVerfG · Öffentliches Recht

Kalkar

2 BvL 8/77 · 1978-08-08

Leitsätze

Im Bereich der grundrechtsrelevanten Risikotechnologien hat der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen; technische Detailregelungen können der Exekutive überlassen werden. Wesentlichkeitstheorie: 'Wesentlich' ist eine Entscheidung dann, wenn sie für die Verwirklichung der Grundrechte erheblich oder mit besonderer Eingriffsintensität verbunden ist.

Sachverhalt

Beim Bau des Schnellen Brüters Kalkar wurden Genehmigungen erteilt, deren Grundlage (Atomgesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde. Streitig: Welches Maß an gesetzlicher Bestimmtheit verlangt das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip?

Zitierte Normen

Art. 20 GGArt. 80 GG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszitVolksbefragungRechtsstaatsprinzipGewaltenteilungLegislativeExekutiveJudikativeVorrang des GesetzesVorbehalt des GesetzesWesentlichkeitstheorieEingriffsverwaltungLeistungsverwaltung
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