Öffentliches Recht · Definition

Legislative

Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG

Die gesetzgebende Gewalt, im Bund ausgeübt durch den Bundestag und den Bundesrat.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

GewaltenteilungRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen