Öffentliches Recht · Definition
Legislative
Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
Die gesetzgebende Gewalt, im Bund ausgeübt durch den Bundestag und den Bundesrat.
Öffentliches Recht · Definition
Die gesetzgebende Gewalt, im Bund ausgeübt durch den Bundestag und den Bundesrat.