Öffentliches Recht · Definition

Demokratieprinzip

Art. 20 Abs. 1, 2 GG

Herrschaftssystem, in dem die Staatsgewalt durch das Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt wird.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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