Öffentliches Recht · Definition
Republikprinzip
Art. 20 Abs. 1 GGArt. 28 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsrechtliche Grundentscheidung gegen die Monarchie, wonach das Staatsoberhaupt gewählt wird und die Staatsgewalt vom Volk ausgeht.
Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsrechtliche Grundentscheidung gegen die Monarchie, wonach das Staatsoberhaupt gewählt wird und die Staatsgewalt vom Volk ausgeht.