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Öffentliches Recht
Öffentliches Recht · Definition
Judikative
Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 92 GG
Die rechtsprechende Gewalt, ausgeübt durch unabhängige Gerichte.
Wird geprüft in
Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)
Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →
Folgenbeseitigungsanspruch
Staatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →
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Volkssouveränität
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