Öffentliches Recht · Definition

Judikative

Art. 20 Abs. 2 S. 2 GGArt. 92 GG

Die rechtsprechende Gewalt, ausgeübt durch unabhängige Gerichte.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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