Öffentliches Recht · Definition

Rechtsstaatsprinzip

Art. 20 Abs. 3 GGArt. 28 Abs. 1 S. 1 GG

Verfassungsgebot, das die Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz zur Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit vorschreibt.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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