Öffentliches Recht · Definition
Rechtsstaatsprinzip
Art. 20 Abs. 3 GGArt. 28 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsgebot, das die Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz zur Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit vorschreibt.
Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsgebot, das die Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz zur Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit vorschreibt.