BVerfG · Öffentliches Recht

Mitbestimmungsurteil

1 BvR 532/77 · 1979-03-01

Leitsätze

Das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum umfasst auch das Anteilseigentum an einer AG; in der unternehmerischen Mitbestimmung liegt jedoch ein zulässiger und verhältnismäßiger Eingriff. Die unternehmerische Mitbestimmung dient legitimen Zwecken (Schutz der Arbeitnehmer als Mitverantwortliche im Unternehmen) und ist als allgemeine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) zu rechtfertigen.

Sachverhalt

Unternehmen und Arbeitgeberverbände wandten sich gegen das Mitbestimmungsgesetz 1976, das paritätische Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat großer Unternehmen vorsah. Sie sahen Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt.

Zitierte Normen

Art. 14 GGArt. 12 GGArt. 9 GG

Prüfungsschemata dazu

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

EinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und SchrankenbestimmungBerufStreitbare (wehrhafte) DemokratieVereinigungKoalition
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