BVerfG · Öffentliches Recht
Mitbestimmungsurteil
1 BvR 532/77 · 1979-03-01
Leitsätze
Das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum umfasst auch das Anteilseigentum an einer AG; in der unternehmerischen Mitbestimmung liegt jedoch ein zulässiger und verhältnismäßiger Eingriff.
Die unternehmerische Mitbestimmung dient legitimen Zwecken (Schutz der Arbeitnehmer als Mitverantwortliche im Unternehmen) und ist als allgemeine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) zu rechtfertigen.
Sachverhalt
Unternehmen und Arbeitgeberverbände wandten sich gegen das Mitbestimmungsgesetz 1976, das paritätische Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat großer Unternehmen vorsah. Sie sahen Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt.