I. — Die Grundrechte

Art 14 GG

Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art 14 GG in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu Art 14 GG

EinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und Schrankenbestimmung

Streitstände

Wie grenzen sich Inhalts- und Schrankenbestimmungen von der Enteignung ab?Kann Nachbarschutz unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützt werden, wenn einfache baurechtliche Normen keinen Drittschutz vermitteln?

Rechtsprechung zu Art 14 GG

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 17.07.2026 – V ZR 162/251. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung…BGH, Beschluss v. 13.07.2026 – VII ZB 24/24§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrags die Einkünfte des nicht getr…BGH, Beschluss v. 04.02.2026 – XII ZB 419/251. Zu den Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung der pauschalen Betreuervergütung zwecks Wahrung der Ausschlussfrist des § 16 Abs. 3 Satz 1…BGH, Urteil v. 28.01.2026 – VIII ZR 228/231. Der Wunsch des Wohnraummieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist - unabhängig davon, ob er auf eine solche Verr…BGH, Urteil v. 21.01.2026 – VIII ZR 247/241. Bei der Einbringung vermieteten und an den Mieter überlassenen Wohnraums durch den vermietenden Alleineigentümer in eine aus ihm, seiner Ehefrau un…BGH, Beschluss v. 21.01.2026 – XII ZB 142/251. Haben Ehegatten, die keine Ehegatteninnengesellschaft bilden, eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum erworben und gemeinsam zu Wohnzwecken vermiet…BGH, Beschluss v. 11.12.2025 – V ZB 3/25In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Schuldners oder seines Angehörigen eine einstweilige Einst…BGH, Urteil v. 24.09.2025 – VIII ZR 289/23Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eig…
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