Öffentliches Recht · Streitstand
Kann Nachbarschutz unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützt werden, wenn einfache baurechtliche Normen keinen Drittschutz vermitteln?
Art. 14 Abs. 1 GG
Herrschende Meinung · BVerwG (neuer)
Nein, der Gesetzgeber hat den Nachbarschutz in den §§ 31, 34, 35 BauGB und § 15 BauNVO (Rücksichtnahmegebot) abschließend geregelt.
- Einfaches Recht konkretisiert Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 I 2 GG).
- Vermeidung einer unübersehbaren Ausweitung der Klagebefugnis.
Mindermeinung · Rspr. (alt)
Ein Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 GG ist bei schweren und unerträglichen Belastungen (nachhaltige Veränderung) möglich.
- Vorrang der Verfassung.
- Schutz vor Lücken im einfachen Recht.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Das Rücksichtnahmegebot ist das funktionale Äquivalent zum grundrechtlichen Schutz und fängt unzumutbare Belastungen im einfachen Recht auf.