Öffentliches Recht · Definition

Einrichtungsgarantien

Art. 6 Abs. 1 GGArt. 14 Abs. 1 GGArt. 33 Abs. 5 GG

Verfassungsrechtlicher Schutz bestimmter Institutionen des privaten Rechts (z. B. Ehe, Eigentum) oder des öffentlichen Rechts (z. B. Berufsbeamtentum) vor ihrer Abschaffung.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
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