Öffentliches Recht · Definition
Einrichtungsgarantien
Art. 6 Abs. 1 GGArt. 14 Abs. 1 GGArt. 33 Abs. 5 GG
Verfassungsrechtlicher Schutz bestimmter Institutionen des privaten Rechts (z. B. Ehe, Eigentum) oder des öffentlichen Rechts (z. B. Berufsbeamtentum) vor ihrer Abschaffung.