Öffentliches Recht · Definition

Inhalts- und Schrankenbestimmung

Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG

Generelle und abstrakte Festlegung von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber hinsichtlich solcher Rechtspositionen, die als Eigentum geschützt sind.

Verwandte Begriffe

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