Öffentliches Recht · Streitstand

Wie grenzen sich Inhalts- und Schrankenbestimmungen von der Enteignung ab?

Art. 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GG

Herrschende Meinung · BVerfG

Abgrenzung nach dem Kriterium der Güterbeschaffung: Enteignung ist der zielgerichtete Entzug zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben; ISB ist die generelle Bestimmung von Rechten und Pflichten.

  • Strukturelle Unterschiede zwischen Einzelfallzugriff und allgemeiner Regelung.
  • Verhinderung der Umgehung von Entschädigungspflichten.

Mindermeinung

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Entscheidend ist der Charakter des staatlichen Akts. Belastet eine ISB den Eigentümer unzumutbar, wird sie nicht zur Enteignung, sondern ist als unverhältnismäßige ISB rechtswidrig.

Verwandte Definitionen

EinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und Schrankenbestimmung
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Streitstände