BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 24.09.2025 – VIII ZR 289/23

VIII ZR 289/23 · 24.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 14 Abs 1 S 1 GG§ 573 Abs 1 S 1 BGB§ 573 Abs 2 Nr 2 BGB§ 573 Abs 2 Nr 3 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

EinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und SchrankenbestimmungBerechtigtes Interesse des Vermieters (Kündigungsschutz Wohnraum)Eigenbedarfskündigung
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