BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.12.2025 – V ZB 3/25
V ZB 3/25 · 11.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Schuldners oder seines Angehörigen eine einstweilige Einstellung nach § 765a ZPO grundsätzlich nicht rechtfertigen, wenn der Schuldner bzw. der Angehörige nicht in dem Versteigerungsobjekt leben.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtEinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und Schrankenbestimmung