I. — Die Grundrechte

Art 2 GG

Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 2 GG in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)

Definitionen zu Art 2 GG

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Streitstände

Welche Verhaltensweisen werden vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG erfasst?Ist die Rechtswidrigkeit bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stets durch umfassende Güterabwägung zu ermitteln oder in vielen Bereichen indiziert?

Rechtsprechung zu Art 2 GG

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 04.08.2026 – StB 47/26Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 267/251. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gel…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 214/25Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die identifizierende Berichterstattung über eine in der breiten Öffentlichkeit nicht bekann…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 400/241. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gel…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 93/251. Bei einer Beitragsveröffentlichung zu journalistischen Zwecken durch einen Anbieter von Telemedien beurteilt sich wegen des Medienprivilegs (Art. 8…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 398/24Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 401/24Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden…BGH, Beschluss v. 24.06.2026 – XII ZB 29/26Auch im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung setzt die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels (sog. „Off-Label-Use“)…
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