Öffentliches Recht · Definition

Gesetzesvorbehalt

Art. 2 Abs. 1 GGArt. 5 Abs. 2 GG

Die in einer Grundrechtsnorm enthaltene Ermächtigung an den Gesetzgeber, das betreffende Grundrecht einzuschränken.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Vorbehalt des GesetzesRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen