BVerfG · Öffentliches Recht
Volkszählung
1 BvR 209/83 u.a. · 1983-12-15
Leitsätze
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Einschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig, die dem Gebot der Normenklarheit entspricht.
Sachverhalt
Mehrere Bürger wandten sich gegen das Volkszählungsgesetz 1983, das die Erhebung umfangreicher personenbezogener Daten vorsah und die Weitergabe an andere Behörden zuließ.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtVerfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteObjektsformel