Öffentliches Recht · Definition

Verfassungskonforme Auslegung

Art. 1 Abs. 3 GGArt. 20 Abs. 3 GG

Auslegungsgrundsatz, wonach von mehreren möglichen Deutungen einer Norm diejenige zu wählen ist, die mit der Verfassung vereinbar ist.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →FolgenbeseitigungsanspruchStaatshaftungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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