Öffentliches Recht · Definition
Verfassungskonforme Auslegung
Art. 1 Abs. 3 GGArt. 20 Abs. 3 GG
Auslegungsgrundsatz, wonach von mehreren möglichen Deutungen einer Norm diejenige zu wählen ist, die mit der Verfassung vereinbar ist.
Öffentliches Recht · Definition
Auslegungsgrundsatz, wonach von mehreren möglichen Deutungen einer Norm diejenige zu wählen ist, die mit der Verfassung vereinbar ist.