Öffentliches Recht · Definition

Verwerfungsmonopol

Art. 100 Abs. 1 GG

Die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, formelle, nachkonstitutionelle Gesetze für nichtig zu erklären.

Wird geprüft in

Konkrete Normenkontrolle / Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG)Verfassungsprozessrecht · Prüfungsschema ansehen →

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