Öffentliches Recht · Definition
Verwerfungsmonopol
Art. 100 Abs. 1 GG
Die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, formelle, nachkonstitutionelle Gesetze für nichtig zu erklären.
Öffentliches Recht · Definition
Die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, formelle, nachkonstitutionelle Gesetze für nichtig zu erklären.