Öffentliches Recht · Definition

Verfassungsmäßige Ordnung

Art. 2 Abs. 1 GG

Die Gesamtheit aller formell und materiell verfassungsmäßigen Rechtsnormen, die das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit beschränken können.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

VolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszitVolksbefragung
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen