Öffentliches Recht · Definition

Informationelle Selbstbestimmung

Art. 2 Abs. 1 GGArt. 1 Abs. 1 GG

Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten offenbart werden.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

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