Öffentliches Recht · Definition
Informationelle Selbstbestimmung
Art. 2 Abs. 1 GGArt. 1 Abs. 1 GG
Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten offenbart werden.
Öffentliches Recht · Definition
Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten offenbart werden.