Öffentliches Recht · Definition

Intertemporale Freiheitsrechte

Art. 20a GGArt. 2 Abs. 1 GG

Dogmatische Figur des BVerfG, wonach Grundrechte schon heute vor extremen Belastungen in der fernen Zukunft (z.B. durch mangelnden Klimaschutz) schützen.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

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