Öffentliches Recht · Definition

Intertemporale Freiheitsrechte

Art. 20a GGArt. 2 Abs. 1 GG

Was versteht man unter „Intertemporale Freiheitsrechte“?

Dogmatische Figur des BVerfG, wonach Grundrechte schon heute vor extremen Belastungen in der fernen Zukunft (z.B. durch mangelnden Klimaschutz) schützen.

Rechtsprechung zu diesen Normen

LüthBVerfG 1 BvR 400/51 · BVerfGE 7, 198VolkszählungBVerfG 1 BvR 209/83 u.a. · BVerfGE 65, 1ElfesBVerfG 1 BvR 253/56 · BVerfGE 6, 32

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 6. Zivilsenat VI ZR 334/23Urteil vom 23.03.2026 · zu Art. 20a GG

1. Das klimarelevante punktuelle Tun oder Unterlassen einzelner Unternehmen und Verbraucher unterliegt keinen verbindlichen eigenen Treibhausgas-Emissionsbudgets, deren Ausschöpfung rechtlich vermittelt unausweichlich zu einer freiheitsbeschränkenden Gesetzgebung führen würde. Daher kann insoweit auch nicht unter Berufung auf das Gebot der intertemporalen Freiheitssicherung (eingriffsähnliche …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 1. Senat 1 BvR 1187/17Beschluss vom 23.03.2022 · zu Art. 20a GG

1. Gesetzliche Pflichten zu einer bestimmten rechtsgeschäftlichen Nutzung bereits bestehender Rechtsformen und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts schaffen selbst kein zum "Recht der Wirtschaft" im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG gehörendes Gesellschaftsrecht, sondern sind kompetenzrechtlich entsprechend dem Zweck der Pflichten einzuordnen. 2. Von den Betreibern von …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 1. Senat 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20Beschluss vom 24.03.2021 · zu Art. 20a GG

1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels …

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BGH 3. Strafsenat StB 47/26Beschluss vom 04.08.2026 · zu Art. 2 Abs. 1 GG

Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederholt oder einem anderen Verfahren gleichfalls die Aussage in Bezug auf dieselbe Tat im prozessualen Sinne unberechtigt verweigert; vielmehr darf in solchen Fällen lediglich die Vollstreckung mehrerer Beugehaftanordnungen insgesamt die Dauer von sechs …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

Art 20a GG

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Art 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Wird geprüft in

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