Öffentliches Recht · Definition

Objektsformel

Art. 1 Abs. 1 GG

Die Menschenwürde ist verletzt, wenn der konkrete Mensch zum bloßen Objekt des Staates gemacht und einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektsqualität prinzipiell in Frage stellt.

Wird geprüft in

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