BVerfG · Öffentliches Recht

Mephisto

1 BvR 435/68 · 1971-02-24

Leitsätze

Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) ist ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht; Schranken können sich nur aus kollidierendem Verfassungsrecht ergeben. Der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) wirkt auch über den Tod hinaus; in Kollision mit der Kunstfreiheit ist eine Güterabwägung vorzunehmen.

Sachverhalt

Klaus Manns Roman 'Mephisto' enthielt eine erkennbare, satirische Anlehnung an den Schauspieler Gustaf Gründgens. Nach dessen Tod beantragten Angehörige ein Verbreitungsverbot mit Berufung auf den postmortalen Persönlichkeitsschutz.

Zitierte Normen

Art. 5 GGArt. 1 GG

Prüfungsschemata dazu

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GesetzesvorbehaltMeinungTatsachenbehauptungSchmähkritikTatsachenbehauptung (Abgrenzung zum Werturteil)Verfassungskonforme AuslegungAbwehrrechteSchutzpflichtenObjektsformelAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht
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