Öffentliches Recht · Definition
Tatsachenbehauptung
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die im Prinzip dem Beweis zugänglich sind.
Öffentliches Recht · Definition
Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die im Prinzip dem Beweis zugänglich sind.