Zivilrecht · Definition
Tatsachenbehauptung (Abgrenzung zum Werturteil)
§ 824 BGBArt. 5 Abs. 1 GG
Eine Tatsachenbehauptung ist eine dem Beweis zugängliche Aussage über einen objektiv nachprüfbaren Sachverhalt; sie kann wahr oder unwahr sein. Ein Werturteil hingegen ist eine subjektive Bewertung, die sich einer objektiven Überprüfung entzieht. § 824 BGB erfasst nur unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht Werturteile.
Klausurformel – so schreibst du es
Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Aussage dem Beweis zugänglich ist und einen objektiv nachprüfbaren Sachverhalt wiedergibt; ein Werturteil ist dagegen eine reine Meinungsäußerung ohne Beweiszugänglichkeit.