Zivilrecht · Definition

Tatsachenbehauptung (Abgrenzung zum Werturteil)

§ 824 BGBArt. 5 Abs. 1 GG

Eine Tatsachenbehauptung ist eine dem Beweis zugängliche Aussage über einen objektiv nachprüfbaren Sachverhalt; sie kann wahr oder unwahr sein. Ein Werturteil hingegen ist eine subjektive Bewertung, die sich einer objektiven Überprüfung entzieht. § 824 BGB erfasst nur unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht Werturteile.

Klausurformel – so schreibst du es

Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Aussage dem Beweis zugänglich ist und einen objektiv nachprüfbaren Sachverhalt wiedergibt; ein Werturteil ist dagegen eine reine Meinungsäußerung ohne Beweiszugänglichkeit.

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