Öffentliches Recht · Definition

Schutzpflichten

Art. 2 Abs. 2 S. 1 GGArt. 1 Abs. 1 GG

Die aus der objektiven Wertentscheidung resultierende Verpflichtung des Staates, den Einzelnen vor Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder vor anderen Gefahren zu schützen.

Wird geprüft in

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

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