Öffentliches Recht · Definition
Schutzpflichten
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GGArt. 1 Abs. 1 GG
Die aus der objektiven Wertentscheidung resultierende Verpflichtung des Staates, den Einzelnen vor Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder vor anderen Gefahren zu schützen.