BVerfG · Öffentliches Recht

Lissabon

2 BvE 2/08 · 2009-06-30

Leitsätze

Die fortbestehende Souveränität der Mitgliedstaaten setzt der europäischen Integration verfassungsrechtliche Grenzen (Identitätskontrolle, Ultra-vires-Kontrolle). Der nationale Gesetzgeber muss in zentralen Bereichen – insb. Staatsangehörigkeit, Strafrecht, Steuerwesen, Sozialpolitik – substantielle Kompetenzen behalten.

Sachverhalt

Mehrere Abgeordnete und Bürger wandten sich gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon. Sie sahen die demokratische Legitimation der deutschen Mitwirkung in der EU verletzt.

Zitierte Normen

Art. 23 GGArt. 79 GGArt. 38 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Prinzip der begrenzten EinzelermächtigungKompetenz-KompetenzUltra-vires-KontrolleIdentitätskontrolleSolange-II-FormelRecht-auf-Vergessen-DoktrinIntegrationsverantwortungStaatenverbundIntegrationsfestAufgespaltene KompetenzIdentitätskontrolleStreitbare (wehrhafte) DemokratieVerfassungsidentitätEwigkeitsklauselVerfassungsdurchbrechungUnabänderlichkeitAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der Wahl
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →