Öffentliches Recht · Definition

Unabänderlichkeit

Art. 79 Abs. 3 GG

Das Verbot, den Kernbestand der Verfassungsordnung (Ewigkeitsklausel) auch mit qualifizierter Mehrheit zu ändern.

Verwandte Begriffe

EwigkeitsklauselVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszit
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