Öffentliches Recht · Definition
Allgemeinheit der Wahl
Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
Wahlrechtsgrundsatz, der allen Staatsbürgern unabhängig von Stand, Einkommen oder Bildung das aktive und passive Wahlrecht garantiert.
Öffentliches Recht · Definition
Wahlrechtsgrundsatz, der allen Staatsbürgern unabhängig von Stand, Einkommen oder Bildung das aktive und passive Wahlrecht garantiert.