Öffentliches Recht · Definition

Unmittelbarkeit der Wahl

Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG

Wahlrechtsgrundsatz, der verbietet, dass zwischen Wähler und Bewerber eine Zwischeninstanz (z.B. Wahlmänner) geschaltet wird.

Verwandte Begriffe

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