Öffentliches Recht · Definition
Unmittelbarkeit der Wahl
Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
Wahlrechtsgrundsatz, der verbietet, dass zwischen Wähler und Bewerber eine Zwischeninstanz (z.B. Wahlmänner) geschaltet wird.
Öffentliches Recht · Definition
Wahlrechtsgrundsatz, der verbietet, dass zwischen Wähler und Bewerber eine Zwischeninstanz (z.B. Wahlmänner) geschaltet wird.