Öffentliches Recht · Definition

Solange-II-Formel

Art. 23 Abs. 1 GG

Rechtsprechung des BVerfG, wonach es EU-Sekundärrecht nicht an Grundrechten prüft, solange die EU einen im Wesentlichen gleichwertigen Grundrechtsschutz garantiert.

Verwandte Begriffe

Recht-auf-Vergessen-DoktrinVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszit
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