Öffentliches Recht · Definition
Solange-II-Formel
Art. 23 Abs. 1 GG
Rechtsprechung des BVerfG, wonach es EU-Sekundärrecht nicht an Grundrechten prüft, solange die EU einen im Wesentlichen gleichwertigen Grundrechtsschutz garantiert.
Öffentliches Recht · Definition
Rechtsprechung des BVerfG, wonach es EU-Sekundärrecht nicht an Grundrechten prüft, solange die EU einen im Wesentlichen gleichwertigen Grundrechtsschutz garantiert.