Öffentliches Recht · Definition
Recht-auf-Vergessen-Doktrin
Art. 23 Abs. 1 GG
Neuere Rechtsprechung des BVerfG zur Prüfung von EU-Recht: Differenzierung zwischen unionsrechtlich nicht voll determiniertem Recht (Prüfung am GG) und voll determiniertem Recht (Prüfung an der GrCh).