Öffentliches Recht · Definition

Recht-auf-Vergessen-Doktrin

Art. 23 Abs. 1 GG

Neuere Rechtsprechung des BVerfG zur Prüfung von EU-Recht: Differenzierung zwischen unionsrechtlich nicht voll determiniertem Recht (Prüfung am GG) und voll determiniertem Recht (Prüfung an der GrCh).

Verwandte Begriffe

Solange-II-FormelRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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