Öffentliches Recht · Definition
Integrationsfest
Art. 79 Abs. 3 GGArt. 23 Abs. 1 GG
Bereiche staatlicher Souveränität, die aufgrund ihrer Bedeutung für die Demokratie nicht auf die EU übertragen werden dürfen.
Öffentliches Recht · Definition
Bereiche staatlicher Souveränität, die aufgrund ihrer Bedeutung für die Demokratie nicht auf die EU übertragen werden dürfen.