Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsidentität
Art. 79 Abs. 3 GG
Der durch die Ewigkeitsklausel geschützte Kernbestand des Grundgesetzes, der jeder Integration entzogen ist.
Öffentliches Recht · Definition
Der durch die Ewigkeitsklausel geschützte Kernbestand des Grundgesetzes, der jeder Integration entzogen ist.