Öffentliches Recht · Definition
Identitätskontrolle
Art. 79 Abs. 3 GGArt. 23 Abs. 1 GG
Prüfung durch das BVerfG, ob ein EU-Rechtsakt den unantastbaren Kern der deutschen Verfassungsidentität berührt.
Öffentliches Recht · Definition
Prüfung durch das BVerfG, ob ein EU-Rechtsakt den unantastbaren Kern der deutschen Verfassungsidentität berührt.