Öffentliches Recht · Definition

Identitätskontrolle

Art. 79 Abs. 3 GGArt. 23 Abs. 1 S. 3 GG

Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob ein Rechtsakt der EU den durch die Ewigkeitsklausel geschützten Kernbereich der Verfassungsidentität berührt.

Verwandte Begriffe

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