Öffentliches Recht · Definition
Integrationsverantwortung
Art. 23 GG
Die Pflicht der deutschen Verfassungsorgane, die Einhaltung der Integrationsgrenzen bei der Übertragung und Ausübung von EU-Hoheitsrechten zu überwachen.
Öffentliches Recht · Definition
Die Pflicht der deutschen Verfassungsorgane, die Einhaltung der Integrationsgrenzen bei der Übertragung und Ausübung von EU-Hoheitsrechten zu überwachen.