Öffentliches Recht · Definition
Ultra-vires-Kontrolle
Art. 23 Abs. 1 GGArt. 38 Abs. 1 S. 1 GG
Prüfung durch das BVerfG, ob ein Rechtsakt der EU die der Union übertragenen Kompetenzen offensichtlich überschreitet.
Öffentliches Recht · Definition
Prüfung durch das BVerfG, ob ein Rechtsakt der EU die der Union übertragenen Kompetenzen offensichtlich überschreitet.