Öffentliches Recht · Definition
Kompetenz-Kompetenz
Art. 23 GGArt. 79 Abs. 3 GG
Die Befugnis eines Organs oder Staates, über die Verteilung von Zuständigkeiten selbst zu entscheiden.
Öffentliches Recht · Definition
Die Befugnis eines Organs oder Staates, über die Verteilung von Zuständigkeiten selbst zu entscheiden.