Öffentliches Recht · Definition
Staatenverbund
Art. 23 GG
Bezeichnung für die EU als engere Verbindung souveräner Staaten, die Hoheitsrechte übertragen, ohne selbst ein Bundesstaat zu sein.
Öffentliches Recht · Definition
Bezeichnung für die EU als engere Verbindung souveräner Staaten, die Hoheitsrechte übertragen, ohne selbst ein Bundesstaat zu sein.