Zivilrecht · Definition

Trennungsprinzip

§ 433 BGB§ 929 BGB

Grundsatz des deutschen Zivilrechts, nach dem das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das dingliche Verfügungsgeschäft als zwei selbständige, voneinander getrennte Rechtsgeschäfte zu behandeln sind.

Wird geprüft in

Kaufpreisanspruch des VerkäufersKaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Übereignung beweglicher Sachen (§ 929 S. 1)Sachenrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

AbstraktionsprinzipVerpflichtungsgeschäftVerfügungsgeschäftWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstsein
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