BGH · Zivilrecht
Mercedes-Stern (gutgläubiger Erwerb)
V ZR 248/94 · 1996-04-19
Leitsätze
Beim gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB ist die grob fahrlässige Unkenntnis i.S.d. § 932 Abs. 2 BGB anzunehmen, wenn der Erwerber die ihm zumutbaren Prüfungen unterlässt.
Bei hochwertigen Gebrauchtfahrzeugen gehört zur Mindestprüfung die Einsichtnahme in den Kfz-Brief und der Abgleich mit den Personalien des Veräußerers.
Sachverhalt
Ein Kfz wurde mit gefälschten Papieren weiterveräußert. Der Erwerber wusste nichts von der Fälschung. Streitig: Erwirbt er gutgläubig Eigentum nach § 932 BGB, obwohl die Sache abhanden gekommen war?