Zivilrecht · Sachenrecht
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (§ 932)
§ 932 BGB
Eigentumserwerb trotz fehlender Berechtigung des Veräußerers.
Aufbau
- I. VerkehrsgeschäftPersonenverschiedenheit auf Erwerber- und Veräußererseite.
- II. Rechtsgeschäft i.S.d. §§ 929 ff.Tatbestand bis auf die Berechtigung erfüllt.
- III. Rechtsscheinträger BesitzSonderregeln für Surrogate: §§ 933, 934.
- IV. Guter Glaube · § 932 Abs. 2 BGBKein Kennen/grob fahrlässiges Nichtkennen der fehlenden Berechtigung.
- V. Kein Abhandenkommen · § 935 BGBKein gutgläubiger Erwerb an gestohlenen/verlorenen Sachen (Ausnahme Geld, Inhaberpapiere, Versteigerung).
Typische Klausurfehler
- § 933/§ 934: gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut bzw. Abtretung des Herausgabeanspruchs.
- § 935 Abhandenkommen — auch beim Besitzdiener (§ 855) bzw. Besitzmittler prüfen.