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Zivilrecht · Sachenrecht

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (§ 932)

§ 932 BGB

Eigentumserwerb trotz fehlender Berechtigung des Veräußerers.

Aufbau

  1. I. VerkehrsgeschäftPersonenverschiedenheit auf Erwerber- und Veräußererseite.
  2. II. Rechtsgeschäft i.S.d. §§ 929 ff.Tatbestand bis auf die Berechtigung erfüllt.
  3. III. Rechtsscheinträger BesitzSonderregeln für Surrogate: §§ 933, 934.
  4. IV. Guter Glaube · § 932 Abs. 2 BGBKein Kennen/grob fahrlässiges Nichtkennen der fehlenden Berechtigung.
  5. V. Kein Abhandenkommen · § 935 BGBKein gutgläubiger Erwerb an gestohlenen/verlorenen Sachen (Ausnahme Geld, Inhaberpapiere, Versteigerung).

Typische Klausurfehler

  • § 933/§ 934: gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut bzw. Abtretung des Herausgabeanspruchs.
  • § 935 Abhandenkommen — auch beim Besitzdiener (§ 855) bzw. Besitzmittler prüfen.
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