Zivilrecht · Definition
Anwartschaftsrecht
§ 929 BGB§ 158 Abs. 1 BGB§ 161 BGB
Eine rechtlich gesicherte Erwerbsaussicht, bei der von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts bereits so viele Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr einseitig zerstören kann. Wesensgleiches Minus zum Vollrecht.
Klausurformel – so schreibst du es
Beim Eigentumsvorbehalt: Der Käufer erlangt mit Einigung und Übergabe unter aufschiebender Bedingung der vollständigen Zahlung ein Anwartschaftsrecht.